Kommt ein Kind auf die Welt und wurde die Mutter gegen gewisse Infektionen geimpft, so überträgt sich dieser Impfschutz auch auf das Neugeborene. Ist zum Beispiel die Mutter selbst an Masern erkrankt gewesen, so hat der Säugling bis zu zehn Monate den sogenannten Nestschutz gegen eine Maserninfektion. Wurde die Mutter gegen Masern geimpft, so schütz die Impfung das Neugeborene circa sechs Monate vor einer Masern-Infektion. 

Ähnlich verhält es sich bei Kindern geimpfter Mütter bezüglich Röteln, Mumps, Diphtherie und Tetanus.

Wenig zuverlässig ist der Nestschutz gegen Kinderlähmung, gar keiner besteht gegen Keuchhusten, Scharlach, Tuberkulose und HIB, den Erreger von Hirnhautentzündung (Meningitis).

Dank einer fachübergreifenden Zusammenarbeit von drei Kliniken des Universitätsklinikums Carl Gustav Dresden steigen die Chancen drogenabhängiger Mütter, während beziehungsweise nach der Schwangerschaft aus der Sucht aussteigen zu können. Die Hilfsangebote richten sich insbesondere an Crystal-Konsumentinnen. Die Initiative „Mama denk´ an mich“ verbessert die Aussichten, dass die Neugeborenen weiter von ihren Müttern betreut werden können. In den ersten zehn Monaten des neuen Angebots ließ sich die Rate der ins ursprüngliche Zuhause entlassenen Babys von einem Drittel auf zwei Drittel erhöhen. Seit Januar 2016 gibt es im Rahmen der Initiative eine Koordinatorin zur Betreuung der Abhängigen und ihrer Neugeborenen. Initiatoren und Ansprechpartner sind Mitarbeiter der Kliniken für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, für Kinder und Jugendmedizin sowie für Psychiatrie und Psychotherapie.

Kontakt für Betroffene
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
FamilieNetz – Initiative „Mama, denk‘ an mich“
Heike Menz, Tel.: 0351 458 66 33, E-Mail: mama.dam@ukdd.de

Quelle: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden

Schon am Abend nach einem ausgedehnten Schwimmbadbesuch stellen Mädchen und Frauen manchmal fest, dass das Wasserlassen schmerzhaft ist. Zu dem Brennen beim Wasserlassen kommt innerhalb kurzer Zeit noch Harndrang dazu, also das Gefühl, selbst bei sehr kleinen Harnmengen Wasser lassen zu müssen. „Diese beiden Symptome sind typisch für einen beginnenden, akuten Harnwegsinfekt „, erklärt Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte. „Durch Nässe und Kälte kann der Selbstschutz der Haut im Intimbereich verloren gehen. Dadurch können sich die Keime, die sich auf der Haut befinden, besser ausbreiten.“ Bei diesen Keimen handelt es sich nicht um Krankheitserreger, mit denen das Mädchen oder die Frau erst im Schwimmbad durch verunreinigtes Wasser Kontakt bekommen hätte, sondern es sind ihre eigenen Darmbakterien, mit denen der Intimbereich immer in geringem Umfang besiedelt ist.

https://www.frauenaerzte-im-netz.de/de_news_652_1_1733_ohne-harnwegsinfekte-durch-die-badesaison-so-geht-s.html

Die Broschüre „Verantwortung von Anfang an!“ – mit Tipps zum Verzicht auf alkoholhaltige Getränke in Schwangerschaft und Stillzeit soll werdende Mütter beim Verzicht unterstützen. Die Broschüre wird vom „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ herausgegeben und kann auf der Internetseite www.massvoll-geniessen.de bzw. http://www.massvoll-geniessen.de/downloads.html   heruntergeladen werden. Hier finden Interessierte auch weitere Informationen und Aufklärung zum Thema alkoholhaltige Getränke.

http://www.massvoll-geniessen.de/schwangere.html

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Über die Hotline und via Online-Beratung können sich betroffene Frauen rund um die Uhr kostenlos beraten lassen.  Ansprechpartner vermittelt bei Bedarf auch an geeignete Unterstützungseinrichtungen vor Ort. Das Hilfetelefon berät zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen. Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und andere Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte an das Hilfetelefon wenden. Das Hilfetelefon – Tel.: 08000 116 016 – ist kostenfrei erreichbar!

Kurzinformation:

  • Die Beraterinnen des Hilfetelefons beraten zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen. Dabei orientieren sie sich an den Fragen und Bedürfnissen der Anrufenden.
  • Darüber hinaus können sich gewaltbetroffene Frauen und unterstützende Personen auf der Website http://www.hilfetelefon.de/ auch über die Onlineberatung per E-Mail oder Chat an das Hilfetelefon wenden.
  • Die Gespräche sind vertraulich und können anonym geführt werden. Weder am Telefon noch auf der Website werden persönliche Daten abgefragt oder gespeichert.
  • Mit Hilfe von Dolmetscherinnen ist eine Beratung in vielen Sprachen möglich.
  • Hörgeschädigte oder Schwerhörige können über die Website kostenfrei einen Dolmetschdienst in Anspruch nehmen. Das Gespräch mit den Mitarbeiterinnen des Hilfetelefons wird in Deutsche Gebärden- oder Schriftsprache übersetzt.

Quelle:
Broschüre „Wo finde ich Hilfe – Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Weitere Informationen zu „Gewalt gegen Frauen“ finden Sie auch in der Rubrik „Gewalt gegen Frauen“.

Internet: http://www.hilfetelefon.de/

Sollten Sie als Schwangere ein Gebiet bereisen, in dem das Zika-Virus grassiert oder sollten eine Schwangerschaft möglich sein, so sollten Sie entsprechende Vorsichtsmaßnahmen beachten. Dazu hat das Auswärtige Amt nun ein Merkblatt erstellt.

Es besteht die Vermutung einer Verbindung von Infektion mit dem Zika-Virus und einer Schädelfehlbildung beim Neugeborenen, die mit einer schweren geistigen Behinderung einhergeht.

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Publikationen/Gesundheit/Sonstiges/Zika-Virus_Merkblatt_AA_02_2016.pdf

In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) wird Stellung zu kritischen Äusserungen in der Bertelsmann-Studie „Zusatzangebote in der Schwangerschaft“ bezogen.

Während der Schwangerschaft kommt es zu einer Übertragung von Antikörpern aus mütterlichen Blut auf das noch ungeborene Kind. Diese Antikörper können das Resultat einer durchgemachten Infektion, aber auch eine Impfung sein. So besteht nach der Geburt über Monate hinweg ein Schutz gegen einige Infektion, die die werdende Mutter entweder selbst schon durchgemacht hat oder gegen die sie zuvor ausreichend geimpft wurde.

Sollte eine Frau vor der Schwangerschaft weder die entsprechende Erkrankungen selbst durchgemacht haben oder die entsprechenden Impfungen nicht erhalten haben, so sollten diese Impfungen noch vor Eintritt der Schwangerschaft nachgeholt werden.

Durch einen ausreichenden Impfschutz vor der Schwangerschaft ist somit auch das Risiko einer mögliche Infektion der werdenden Mutter und der damit verbunden mögliche Komplikation durch eine intrauterin Infektion (z. B. Röteln) reduzierbar.

Der Nestschutz, der Schutz des geborenen  Kindes durch die ihm übertragenen Antikörper der Mutter, ist abhängig von der selbst durchgemachten Infektion, von der Impfung und von der Erkrankung als Solcher.

So besteht zum Beispiel ein zehn Monate lange Schutz gegen Masern, wenn die Mutter diese Erkrankung selbst durchgemacht hat. Wurde sie geimpft, so hält der Schutz beim Kind circa sechs Monate.

Gegen Röteln besteht ein ca. fünfmonatige Schutz. Gegen Mumps circa 6-8 Monate. Der Schutz gegen Tetanus und Diphtherie besteht circa 5-7 Monate.

Es besteht jedoch kaum ein zuverlässiger Nestschutz gegen die Kinderlähmung.

Noch schlechter sieht der im Immunschutz gegen Keuchhusten, Tuberkulose, Scharlach und HIB (Erreger eine Hirnhautentzündung) aus.

Auf welche Impfungen sollten Frauen mit Kinderwunsch oder in der Schwangerschaft achten? Welche Impfungen sind auch in der Schwangerschaft möglich, wenn ein hohes Infektionsrisiko besteht?

Mehr dazu hier.

Hier können Sie die ab dem 1.7.2014 gültige Münchner Nomenklatur III für die gynäkologische Zytodiagnostik der Zervix einsehen.