Neben den umfassenden Untersuchungen, die durch die Mutterschafts-Richtlinien festgelegt sind und von den gesetzlichen sowie den privaten Krankenkassen übernommen werden, gibt es eine Reihe von zusätzlichen Untersuchungen. Ein Teil dieser zusätzlichen Untersuchungen können im Einzelfall sinnvoll sein, werden aber nicht durch die Krankenversicherungen abgedeckt. Dazu gehören zum Beispiel Toxoplasmose, Parvo-Virus-B19 und CMV (Zytomegalie-Virus).

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