Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut und der BVF raten Schwangeren zu einer Impfung gegen die saisonale Grippe. Diese sollte im Regelfall im 2. oder 3. Trimenon bzw. auch in der Stillzeit erfolgen. Besteht neben der Schwangerschaft jedoch eine chronische Erkrankung, wie zum Beispiel Asthma bronchiale, so sollte bereits im ersten Trimenon geimpft wären.

Mehr dazu direkt bei der Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut  oder hier.

Am 14.11.2012 stimmte das Kabinett dem Gesetzesentwurf zu, womit die PID nun in wenigen, speziellen Fällen in Deutschland zugelassen ist.

Somit besteht die Möglichkeit Embryonen vor Einpflanzung im Rahmen einer künstlichen Befruchtung auf Erbschäden zu untersuchen, wenn wegen elterlicher Gen-Anlagen eine Tot- oder Fehlgeburt oder schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich ist.

In jeden Fall muss vorher eine Ethikkommission zustimmen und die Untersuchung darf nur in speziellen Zentren durchgeführt werden.