Anlässlich des „Tages des alkoholgeschädigten Kindes“ am 09. September 2017 machen die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) werdende Mütter auf die Folgen des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft aufmerksam. Jedes Jahr werden Schätzungen zufolge mindestens zweitausend Kinder mit dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS) geboren, rund zehntausend Kinder leiden an so genannten Fetalen Alkohol-Spektrum-Störungen (FASD).

Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung: „Kaum etwas kann dem ungeborenen Kind so große Schäden zufügen wie der Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft. Die Folgen können zu einer lebenslangen Belastung werden – für die betroffenen Kinder, aber auch für die ganzen Familien. FAS und FASD sind zu hundert Prozent vermeidbar. Deshalb muss in der Schwangerschaft für jede werdende Mutter eine ganz klare 0,0-Promille-Grenze gelten. Ziel der Bundesregierung ist es, Frauen dafür zu gewinnen, während der Schwangerschaft vollständig auf Bier, Wein und Co. zu verzichten. Außerdem versuchen wir, mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen den betroffenen Kindern beizustehen. Sie brauchen unsere Hilfe und das leider häufig ein Leben lang.“

Werdende Mütter unterschätzen offenbar das Risiko

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), erklärt: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass mehr als ein Viertel der Frauen selbst dann noch Alkohol trinken, wenn ihnen bekannt ist, dass sie schwanger sind. Sie unterschätzen entweder das Risiko oder sie kennen es gar nicht. Deswegen informiert die BZgA auch weiterhin gemeinsam mit dem Berufsverband der Frauenärzte e. V. über die Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft. Die Zusammenarbeit erweist sich als erfolgreich, denn über zwei Drittel der Schwangeren, die wir mit den BZgA-Materialien in den Praxen erreichen konnten, geben an, sich anhand der Broschüren über das Thema informiert zu haben.“

Gravierende Schäden beim Nachwuchs möglich

Die Schädigungen des Kindes im Mutterleib durch Alkoholkonsum können erheblich sein. In den meisten Fällen leiden die Kinder ihr Leben lang: Bereits in der Schwangerschaft ist das Wachstum verzögert, die Gehirnentwicklung wird beeinträchtigt. Von Geburt an ist die gesamte Entwicklung verzögert. Betroffene Kinder haben Schwierigkeiten, das richtige Maß an Nähe und Distanz zu anderen Menschen zu finden. Außerdem sind häufig die kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt.

Die BZgA informiert zusammen mit dem Berufsverband der Frauenärzte über die Risiken des Alkoholkonsums. Sie unterstützt werdende Mütter, denen es schwerfällt, auf Alkohol zu verzichten, auch online und anonym beim Konsumstopp. Hilfe bietet das Internetportal IRIS unter www.iris-plattform.de.

Weitere Informations- und Unterstützungsangebote der BZgA http://www.kenn-dein-limit.de

Alkohol-Selbsttest für Schwangere: http://www.kenn-dein-limit.de/selbst-tests/alkohol-selbsttest-fuer-schwangere/

Quelle: Pressemitteilung Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

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Wenn eine schwangere Frau an einer Influenza, der echten Grippe , erkrankt, steigt ihr Risiko für eine Frühgeburt. Bei Frühgeborenen besteht die Gefahr, dass die Influenza-Viren und das hohe Fieber schwere Lungenentzündungen und einen dauerhaften Gehirnschaden verursachen. Aber auch rechtzeitig Geborene werden oftmals sehr schwer krank, wenn sie in ihren ersten Lebenswochen mit dem Influenza-Virus angesteckt werden.

Allerdings können Eltern ihr Baby vor einer Influenza-Infektion schützen, und zwar durch eine Influenza-Impfung der Mutter während der Schwangerschaft. Die Antikörper, die die schwangere Frau gegen die Grippe entwickelt, gibt sie auch auf ihr Baby weiter, das dadurch in seinen ersten Lebenswochen ebenfalls vor der Influenza geschützt ist. Aus diesem Grund sollte jede Frau mit Kinderwunsch und jede Schwangere sich gegen Grippe impfen lassen.

 „Die Impfung kann vor der Schwangerschaft stattfinden oder nach der 12. Schwangerschaftswoche bis in die letzten Wochen vor der Geburt“, erläutert Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte. Vor der 12. Woche wird die Impfung Frauen dann empfohlen, wenn sie an einer Grundkrankheit leiden, die durch eine Grippe-Infektion erheblich verschlimmert würde, wie Asthma oder Herzklappenfehler, oder wenn Sie Arzneimittel einnehmen, die ihr Immunsystem schwächen.

„Sehr viele Schwangere denken, dass sie sich vor einer Influenza schützen können, indem sie Abstand halten und sich häufig die Hände waschen. Aber bei einer Virus-Grippewelle funktioniert das nicht“, meint der Präsident. „Vor allem wenn die Frau und ihr Partner berufstätig sind, wenn sie kleine Kinder haben, die in Kindergarten oder Schule gehen, lässt sich der Kontakt mit den aggressiven Viren praktisch nicht vermeiden.“ Außerdem sind Influenza-Viren Überlebenskünstler, die zwar Zimmertemperatur lieben, bei kalten Temperaturen aber über Wochen am Leben bleiben können.

Der Impfstoff enthält nur Stücke aus der Hülle abgetöteter Viren, die selbst keine Krankheit auslösen können, sondern lediglich das Immunsystem anregen sollen, Antikörper zu bilden. Die Impfung schadet weder der Schwangeren noch dem Baby, wie zahlreiche Untersuchungen gezeigt haben, die teilweise bis in die Schulkindzeit hinein fortgeführt wurden.

 Quellen:

1. Remschmidt C, Harder T, Wichmann O, Garbe E, Ledig T, Terhardt M, Wicker S, Zepp F, Mertens T. Hintergrundpapier der STIKO: Evaluation der bestehenden Influenzaimpfempfehlung für Indikationsgruppen und für Senioren (Standardimpfung ab 60 Jahren). Bundesgesundheitsbl 2016 • 59:1606-1622. DOI 10.1007/s00103-016-2467-8  

2. Härtel C, Humberg A, Viemann D, Stein A, Orlikowsky T, Rupp J, Kopp M, Herting E, Göpel W, The German Neonatal Network (GNN) (2016). Preterm Birth during Influenza Season Is Associated with Adverse Outcome in Very Low Birth Weight Infants. Frontiers in Pediatrics, 4, 130. http://doi.org/10.3389/fped.2016.00130https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5129678/  

Pressemitteilung des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V.  – 18.09.2017