Während der Schwangerschaft kommt es zu einer Übertragung von Antikörpern aus mütterlichen Blut auf das noch ungeborene Kind. Diese Antikörper können das Resultat einer durchgemachten Infektion, aber auch eine Impfung sein. So besteht nach der Geburt über Monate hinweg ein Schutz gegen einige Infektion, die die werdende Mutter entweder selbst schon durchgemacht hat oder gegen die sie zuvor ausreichend geimpft wurde.
Sollte eine Frau vor der Schwangerschaft weder die entsprechende Erkrankungen selbst durchgemacht haben oder die entsprechenden Impfungen nicht erhalten haben, so sollten diese Impfungen noch vor Eintritt der Schwangerschaft nachgeholt werden.
Durch einen ausreichenden Impfschutz vor der Schwangerschaft ist somit auch das Risiko einer mögliche Infektion der werdenden Mutter und der damit verbunden mögliche Komplikation durch eine intrauterin Infektion (z. B. Röteln) reduzierbar.
Der Nestschutz, der Schutz des geborenen Kindes durch die ihm übertragenen Antikörper der Mutter, ist abhängig von der selbst durchgemachten Infektion, von der Impfung und von der Erkrankung als Solcher.
So besteht zum Beispiel ein zehn Monate lange Schutz gegen Masern, wenn die Mutter diese Erkrankung selbst durchgemacht hat. Wurde sie geimpft, so hält der Schutz beim Kind circa sechs Monate.
Gegen Röteln besteht ein ca. fünfmonatige Schutz. Gegen Mumps circa 6-8 Monate. Der Schutz gegen Tetanus und Diphtherie besteht circa 5-7 Monate.
Es besteht jedoch kaum ein zuverlässiger Nestschutz gegen die Kinderlähmung.
Noch schlechter sieht der im Immunschutz gegen Keuchhusten, Tuberkulose, Scharlach und HIB (Erreger eine Hirnhautentzündung) aus.