Natürlich kann und sollte die Schwangere sich sportlich betätigen.

Besonders gut geeignet sind Sportarten wie Schwimmen, Wandern, Nordic Walking, Gymnastik, Pilates oder Yoga. Auf Reiten, Skifahren, Ballsportarten, Fechten, Boxen o. Ä. sollten Frauen lieber verzichten, um sich nicht zu verletzen.

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Als Vorbereitung auf eine Schwangerschaft sollte u. a. ca. 6-8 Wochen vor der geplanten Schwangerschaft schon mit der Einnahem von Folsäure begonnen werden und die Impfungen aktualisiert werden. Auch der Partner und die Kinder sollten ihren Impfstatus überprüfen.

Denn nach den Angaben des Berufsverbandes haben ein Grossteil der Schwangeren keinen ausreichen Impfschutz gegen Masern, Keuchhusten, Hepatitis B, Windpocken und Röteln. Diese Infektionen können unter anderem auch den Embryo bereits im Mutterleib schädigen.

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Das bundesweite Hilfetelefon „Schwangere in Not“ wurde zum 1. Mai 2014 beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln eingerichtet.

Was bietet das Hilfetelefon Schwangere in Not?

Unter der Nummer 0800 40 40 020 bietet es anonym, kostenfrei und rund um die Uhr Hilfe und Unterstützung. Die Einrichtung und der Betrieb des Hilfetelefons erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt.

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Aktuelle Studien haben gezeigt, dass junge Raucherinnern ein deutlich erhöhtes Risiko haben noch vor den Wechseljahren an Brustkrebs zu erkranken als junge Nichtraucherinnen.

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Die Steigerung der Versicherungsprämien kostete schon viele Hebammen ihren Job. Eine Betreuung der Schwangeren als Beleghebamme und Hebamme im Geburtshaus musste durch so hohe Versicherungsprämien abgedeckt werden, dass sich diese Tätigkeit für die Hebammen finanziell nicht mehr rentiert hatte oder sogar in einem Minus-Geschäft endete. Nun stehen wohl drastische Steigerungen der Versicherungsprämien den Ärzten bevor. Kaum noch eine Arzthaftpflichtversicherung übernimmt die Gruppe der Geburtshelfer als Versicherte.
Nicht die Schäden nehmen zu, sondern die Zahlungen im Versicherungsfall.

Die Konsequenzen für die Schwangeren, die Hebammen und die Ärzte sind noch nicht absehbar. In jedem Fall wird dies jedoch eine Verschlechterung des Angebotes an die Schwangeren darstellen.
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Rohmilchkäse gehört in der Schwangerschaft genausowenig zum empfohlenen Speiseplan wie rohes Fleisch. Um die Infektionsgefahr mit Listerien möglich gering zu halten, sollte auf jegliche Produkte aus Rohmilch, sowie auf weiche Käsesorten aus pasteurisierter Milch oder mit sogenannter Oberflächenschmiere wie Limburger oder Münster verzichtet werden.

Listerien sind Keime, die dem ungeborenen Kind schaden und schlimmstenfalls zu dessen Frühgeburt oder Tod führen können. Weiterlesen

Prinzipiell spricht bei einem normalen Schwangerschaftsverlauf nichts gegen eine Flugreise. Sicherheitshalber sollte dies jedoch rechtzeitig mit dem betreuendem Frauenarzt besprochen werden. Auch sollte sich die Schwangere frühzeitig über die unterschiedlichen Bestimmungen der Fluglinie informieren.

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Eine Infektion mit dem Cytomegalie-Virus kann fast unbemerkt verlaufen und birgt dennoch ein erhebliches Risiko für das ungeborene Leben. Das Risiko einer Infektion lässt sich durch entsprechende Hygienemassnahmen senken.

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Nicht nur, wenn die Mutter eine Infektion durchgemacht hat, sondern auch nach einer Impfung, überträgt sich der „Nestschutz“ von der Mutter auf das Kind. Das Neugeborene hat somit eine „Leihimmunität“ gegen gewisse Infektionskrankheiten.  Dieser „Nestschutz“ kann jedoch abhängig von der entsprechenden Infektionskrankheit oder Impfung unterschiedlich lang bestehen.  Weiterlesen

Die HPV-Ipfung ist eine Kassenleistung für alle Mädchen und junge Frauen zwischen 12 und 18 Jahren. Aktuell liegt eine neue Studie über die Nebenwirkungen der Impfungen vor. Dabei wurden die Daten von 1.000.000 Frauen ausgewertet. 300.000 Frauen waren geimpft und 700.000 Frauen aus der Gruppen waren nicht geimpft. Es zeigt sich bzgl. der Nebenwirkungen keinerlei Unterschied zwischen den beiden Gruppen.  Weiterlesen