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Während der Schwangerschaft kommt es zu einer Übertragung von Antikörpern aus mütterlichen Blut auf das noch ungeborene Kind. Diese Antikörper können das Resultat einer durchgemachten Infektion, aber auch eine Impfung sein. So besteht nach der Geburt über Monate hinweg ein Schutz gegen einige Infektion, die die werdende Mutter entweder selbst schon durchgemacht hat oder gegen die sie zuvor ausreichend geimpft wurde.

Sollte eine Frau vor der Schwangerschaft weder die entsprechende Erkrankungen selbst durchgemacht haben oder die entsprechenden Impfungen nicht erhalten haben, so sollten diese Impfungen noch vor Eintritt der Schwangerschaft nachgeholt werden.

Durch einen ausreichenden Impfschutz vor der Schwangerschaft ist somit auch das Risiko einer mögliche Infektion der werdenden Mutter und der damit verbunden mögliche Komplikation durch eine intrauterin Infektion (z. B. Röteln) reduzierbar.

Der Nestschutz, der Schutz des geborenen  Kindes durch die ihm übertragenen Antikörper der Mutter, ist abhängig von der selbst durchgemachten Infektion, von der Impfung und von der Erkrankung als Solcher.

So besteht zum Beispiel ein zehn Monate lange Schutz gegen Masern, wenn die Mutter diese Erkrankung selbst durchgemacht hat. Wurde sie geimpft, so hält der Schutz beim Kind circa sechs Monate.

Gegen Röteln besteht ein ca. fünfmonatige Schutz. Gegen Mumps circa 6-8 Monate. Der Schutz gegen Tetanus und Diphtherie besteht circa 5-7 Monate.

Es besteht jedoch kaum ein zuverlässiger Nestschutz gegen die Kinderlähmung.

Noch schlechter sieht der im Immunschutz gegen Keuchhusten, Tuberkulose, Scharlach und HIB (Erreger eine Hirnhautentzündung) aus.

Auf welche Impfungen sollten Frauen mit Kinderwunsch oder in der Schwangerschaft achten? Welche Impfungen sind auch in der Schwangerschaft möglich, wenn ein hohes Infektionsrisiko besteht?

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Anfangs galt die Impfempfehlung und die Kostenübernahme der Krankenkassen bzgl. der HPV-Impfung für die jungen Frauen zw. 12 und 18 Jahren. Dann erweiterten die Karkenkasse die Kostenübernaheme auf die Frauen bis 25 Jahre. Hinzu war und ist jedoch die individuelle Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse notwendig.

Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte, empfiehlt auch die Impfung der Frauen nach dem 25. Lebensjahr. Diese Frauen würde durch die Impfung einen besseren Immunschutz erreichen können, als die Frauen, die durch die Infektion nur eine Immunität gegen das Virus erlangen, mit dem sie infiziert wurden.

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Als Vorbereitung auf eine Schwangerschaft sollte u. a. ca. 6-8 Wochen vor der geplanten Schwangerschaft schon mit der Einnahem von Folsäure begonnen werden und die Impfungen aktualisiert werden. Auch der Partner und die Kinder sollten ihren Impfstatus überprüfen.

Denn nach den Angaben des Berufsverbandes haben ein Grossteil der Schwangeren keinen ausreichen Impfschutz gegen Masern, Keuchhusten, Hepatitis B, Windpocken und Röteln. Diese Infektionen können unter anderem auch den Embryo bereits im Mutterleib schädigen.

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Nicht nur, wenn die Mutter eine Infektion durchgemacht hat, sondern auch nach einer Impfung, überträgt sich der „Nestschutz“ von der Mutter auf das Kind. Das Neugeborene hat somit eine „Leihimmunität“ gegen gewisse Infektionskrankheiten.  Dieser „Nestschutz“ kann jedoch abhängig von der entsprechenden Infektionskrankheit oder Impfung unterschiedlich lang bestehen.  Weiterlesen

Die HPV-Ipfung ist eine Kassenleistung für alle Mädchen und junge Frauen zwischen 12 und 18 Jahren. Aktuell liegt eine neue Studie über die Nebenwirkungen der Impfungen vor. Dabei wurden die Daten von 1.000.000 Frauen ausgewertet. 300.000 Frauen waren geimpft und 700.000 Frauen aus der Gruppen waren nicht geimpft. Es zeigt sich bzgl. der Nebenwirkungen keinerlei Unterschied zwischen den beiden Gruppen.  Weiterlesen

Frauen, die Nachwuchs planen, sollten ihren Impfstatus im Vorfeld der Schwangerschaft überprüfen lassen und mögliche Impflücken schließen. Während der Schwangerschaft dürfen höchstens dringende Impfungen verabreicht werden. „Für Schwangere ist der Schutz vor Masern, Windpocken, Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten wichtig. Zudem wird für alle Frauen im gebärfähigen Alter auch die Röteln-Impfung empfohlen, da diese Erkrankung in der Schwangerschaft besonders problematisch für das Ungeborene sein kann“, erläutert Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF) in München. Weiterlesen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut und der BVF raten Schwangeren zu einer Impfung gegen die saisonale Grippe. Diese sollte im Regelfall im 2. oder 3. Trimenon bzw. auch in der Stillzeit erfolgen. Besteht neben der Schwangerschaft jedoch eine chronische Erkrankung, wie zum Beispiel Asthma bronchiale, so sollte bereits im ersten Trimenon geimpft wären.

Mehr dazu direkt bei der Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut  oder hier.

05.08.2009 – Eine Schweinegrippe-Infektion gefährdet Schwangere und deren Ungeborene in besonderem Maße, weswegen sämtliche vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit ergriffen werden sollten. Darauf weist der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) in München hin. Weiterlesen

Diphtherie

A


Vierfach-Impfstoff


Wundstarrkrampf (Tetanus)

A


Keuchhusten (Pertussis)

A


Kinderlähmung (Poliomyelitis)

A


Hepatitis B

N


Masern, Mumps & Röteln (MMR)

N


Dreifachimpfstoff


Windpocken

S



Virus-Grippe1

jedes Jahr


Pneumokokken2

alles 6 Jahre


HPV3

(Humane Papilloma-Viren)

Standardimpfung



Legende

A = Auffrischung

N = Nachholimpfung für Ungeimpfte bis zum 18. Lebensjahr

S = Standardimpfung. Ungeimpfte 9-17-Jährige, die noch nicht an Windpocken erkrankt waren, sollten sich impfen lassen.

1 = Empfohlene lmpfungen für Menschen mit chronischen Grundleiden wie Lungen-, Herz-Kreislauf-, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder lmmunschwäche (altersunabhängig): Sie sollten sich jedes Jahr mit dem aktuellem Impfstoff immunisieren lassen.

2 = Empfehlung wie ¹, aber: Bis zu einem Alter von 10 Jahren sollte man sich alle drei, ab einem Alter von 10 Jahren alle sechs Jahre impfen lassen.

3 = Grundimmunisierung mit 3 Dosen für alle Mädchen im Alter von 12 – 17 Jahren