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Hier können Sie die aktuelle Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) bezüglich der Covid-19-Schutzimpfung für schwangere und stillenden Frauen lesen.

Hier finden Sie die aktuellen Informationen des Robert-Koch-Instituts bezüglich der Impfung gegen COVID-19.

Es ist abzusehen, dass die Datenlage zum Coronavirus und Schwangerschaft sowie der Stillzeit zunehmend besser wird. Aufgrund dieser wachsenden Datengrundlage werden auch in absehbarer Zeit verbindliche Empfehlungen zu erwarten sein. Momentan reicht jedoch die wissenschaftliche Datenlage nicht aus, um alle Fragen ausreichend zu beantworten.

Wie die Auswertung des schwedischen Gesundheits- und Bevölkerungsregisters aus den Jahren 2006 – 2017 zeigte, konnte durch die Einführung der HPV-Impfung die Zahl der Gebärmutterhalskrebs-Erkrankungen deutlich gesenkt werde. Deshalb sollte die HPV-Impfung als eine absolut sinnvolle und unerlässliche Vorsorge für die Gesundheit der Kinder ansehen werden.

Mehr dazu hier.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit 2020 allen Schwangeren die Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis) im letzten Schwangerschaftsdrittel ab der 28. Schwangerschaftswoche jeder Schwangerschaft. Besteht jedoch eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung vorgezogen werden und schon im zweiten Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Dabei soll die Schutzimpfung unabhängig davon erfolgen, wann zuletzt eine Impfung gegen Keuchhusten durchgeführt wurde. Die Schutzimpfung gegen Pertussis erfolgt als Kombinationsimpfstoff, der auch gegen Diphtherie und Tetanus schützt (Tdap-Kombinations-impfstoff). Die Tdap-Impfung gilt in der Schwangerschaft als sicher.

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen bezüglich einer COVID-19-Infektion in der Schwangerschaft und den aktuellen Stand des Wissens des Bundes-Gesundheits-Ministeriums im Bezug auf die COVID-19-Virusinfektion.

Besonders in diesem (Corona-) Winter wird eine gute Durchimpfung der Schwangeren gegen die Grippe sehr wichtig werden.

Mehr Informationen dazu hier.

Wenn eine schwangere Frau an einer Influenza, der echten Grippe , erkrankt, steigt ihr Risiko für eine Frühgeburt. Bei Frühgeborenen besteht die Gefahr, dass die Influenza-Viren und das hohe Fieber schwere Lungenentzündungen und einen dauerhaften Gehirnschaden verursachen. Aber auch rechtzeitig Geborene werden oftmals sehr schwer krank, wenn sie in ihren ersten Lebenswochen mit dem Influenza-Virus angesteckt werden.

Allerdings können Eltern ihr Baby vor einer Influenza-Infektion schützen, und zwar durch eine Influenza-Impfung der Mutter während der Schwangerschaft. Die Antikörper, die die schwangere Frau gegen die Grippe entwickelt, gibt sie auch auf ihr Baby weiter, das dadurch in seinen ersten Lebenswochen ebenfalls vor der Influenza geschützt ist. Aus diesem Grund sollte jede Frau mit Kinderwunsch und jede Schwangere sich gegen Grippe impfen lassen.

 „Die Impfung kann vor der Schwangerschaft stattfinden oder nach der 12. Schwangerschaftswoche bis in die letzten Wochen vor der Geburt“, erläutert Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte. Vor der 12. Woche wird die Impfung Frauen dann empfohlen, wenn sie an einer Grundkrankheit leiden, die durch eine Grippe-Infektion erheblich verschlimmert würde, wie Asthma oder Herzklappenfehler, oder wenn Sie Arzneimittel einnehmen, die ihr Immunsystem schwächen.

„Sehr viele Schwangere denken, dass sie sich vor einer Influenza schützen können, indem sie Abstand halten und sich häufig die Hände waschen. Aber bei einer Virus-Grippewelle funktioniert das nicht“, meint der Präsident. „Vor allem wenn die Frau und ihr Partner berufstätig sind, wenn sie kleine Kinder haben, die in Kindergarten oder Schule gehen, lässt sich der Kontakt mit den aggressiven Viren praktisch nicht vermeiden.“ Außerdem sind Influenza-Viren Überlebenskünstler, die zwar Zimmertemperatur lieben, bei kalten Temperaturen aber über Wochen am Leben bleiben können.

Der Impfstoff enthält nur Stücke aus der Hülle abgetöteter Viren, die selbst keine Krankheit auslösen können, sondern lediglich das Immunsystem anregen sollen, Antikörper zu bilden. Die Impfung schadet weder der Schwangeren noch dem Baby, wie zahlreiche Untersuchungen gezeigt haben, die teilweise bis in die Schulkindzeit hinein fortgeführt wurden.

 Quellen:

1. Remschmidt C, Harder T, Wichmann O, Garbe E, Ledig T, Terhardt M, Wicker S, Zepp F, Mertens T. Hintergrundpapier der STIKO: Evaluation der bestehenden Influenzaimpfempfehlung für Indikationsgruppen und für Senioren (Standardimpfung ab 60 Jahren). Bundesgesundheitsbl 2016 • 59:1606-1622. DOI 10.1007/s00103-016-2467-8  

2. Härtel C, Humberg A, Viemann D, Stein A, Orlikowsky T, Rupp J, Kopp M, Herting E, Göpel W, The German Neonatal Network (GNN) (2016). Preterm Birth during Influenza Season Is Associated with Adverse Outcome in Very Low Birth Weight Infants. Frontiers in Pediatrics, 4, 130. http://doi.org/10.3389/fped.2016.00130https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5129678/  

Pressemitteilung des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V.  – 18.09.2017

Kommt ein Kind auf die Welt und wurde die Mutter gegen gewisse Infektionen geimpft, so überträgt sich dieser Impfschutz auch auf das Neugeborene. Ist zum Beispiel die Mutter selbst an Masern erkrankt gewesen, so hat der Säugling bis zu zehn Monate den sogenannten Nestschutz gegen eine Maserninfektion. Wurde die Mutter gegen Masern geimpft, so schütz die Impfung das Neugeborene circa sechs Monate vor einer Masern-Infektion. 

Ähnlich verhält es sich bei Kindern geimpfter Mütter bezüglich Röteln, Mumps, Diphtherie und Tetanus.

Wenig zuverlässig ist der Nestschutz gegen Kinderlähmung, gar keiner besteht gegen Keuchhusten, Scharlach, Tuberkulose und HIB, den Erreger von Hirnhautentzündung (Meningitis).

Während der Schwangerschaft kommt es zu einer Übertragung von Antikörpern aus mütterlichen Blut auf das noch ungeborene Kind. Diese Antikörper können das Resultat einer durchgemachten Infektion, aber auch eine Impfung sein. So besteht nach der Geburt über Monate hinweg ein Schutz gegen einige Infektion, die die werdende Mutter entweder selbst schon durchgemacht hat oder gegen die sie zuvor ausreichend geimpft wurde.

Sollte eine Frau vor der Schwangerschaft weder die entsprechende Erkrankungen selbst durchgemacht haben oder die entsprechenden Impfungen nicht erhalten haben, so sollten diese Impfungen noch vor Eintritt der Schwangerschaft nachgeholt werden.

Durch einen ausreichenden Impfschutz vor der Schwangerschaft ist somit auch das Risiko einer mögliche Infektion der werdenden Mutter und der damit verbunden mögliche Komplikation durch eine intrauterin Infektion (z. B. Röteln) reduzierbar.

Der Nestschutz, der Schutz des geborenen  Kindes durch die ihm übertragenen Antikörper der Mutter, ist abhängig von der selbst durchgemachten Infektion, von der Impfung und von der Erkrankung als Solcher.

So besteht zum Beispiel ein zehn Monate lange Schutz gegen Masern, wenn die Mutter diese Erkrankung selbst durchgemacht hat. Wurde sie geimpft, so hält der Schutz beim Kind circa sechs Monate.

Gegen Röteln besteht ein ca. fünfmonatige Schutz. Gegen Mumps circa 6-8 Monate. Der Schutz gegen Tetanus und Diphtherie besteht circa 5-7 Monate.

Es besteht jedoch kaum ein zuverlässiger Nestschutz gegen die Kinderlähmung.

Noch schlechter sieht der im Immunschutz gegen Keuchhusten, Tuberkulose, Scharlach und HIB (Erreger eine Hirnhautentzündung) aus.