Unser Angebot im Bereich der Gynäkologie erstreckt u. a. über folgende Bereiche:

     

  • Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen für Frauen
  • die allgemeine Gynäkologie mit Verhütungsberatung und -planung
  • Kinderwunschberatung und -behandlung
  • Krebsvor- und -nachsorge
  • allgemeine Gesundheitsvorsorge
  • Ultraschalluntersuchungen des Genitale und der Brust
  • Betreuung von Frauen mit Hormonproblemen und Wechseljahresbeschwerden
  • Zur Beurteilung der Knochendichte steht uns die Osteodensitometrie zur Verfügung

 

die Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen für Frauen sind

ab 20 jährliche Früherkennung Gebärmutterhalskrebs und Krebserkrankungen des Genitales:

  • Anamnese (gezielte Erhebung der medizinischen Vorgeschichte der Patientin)
  • Untersuchung der äußeren und inneren Geschlechtsorgane
  • Abstrich zur Zellgewinnung vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal mit nachfolgender mikroskopischer Untersuchung der Zellen
  • Beratung über das Ergebnis
  • (jährlicher Chlamydientest bis zum Ende des 25. Lebensjahres)

 

ab 30 zusätzlich jährliche Früherkennung Brustkrebs:

  • Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten (Achselhöhlen)
  • Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust
  • Beratung über das Ergebnis

 

ab 50 jährlich zusätzliche Früherkennung Darmkrebs

  • gezielte Beratung über Ziel und Zweck des Darmkrebs-Früherkennungsprogramms
  • Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl
  • Enddarmaustastung
  • Beratung über das Ergebnis

 

ab 50 Früherkennung Brustkrebs alle zwei Jahre bis zum Ende des 70. Lebensjahres:

  • Röntgen-Untersuchung (Mammographie-Screening) der Brust
  • Beratung über das Ergebnis

 

ab 55 Früherkennung Darmkrebs

  • gezielte Beratung über Ziel und Zweck des Darmkrebs-Früherkennungsprogramms
  • Darmspiegelung (Koloskopie)
  • Beratung über das Ergebnis
  • nach zehn Jahren zweite Darmspiegelung

oder:

  • alle zwei Jahre: Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl
  • Beratung über das Ergebnis
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Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Früherkennungsuntersuchungen für die genannten zeitlichen Abstände. Sollten Sie eine Untersuchung in einem kürzeren Abstand als angegeben in Anspruch nehmen, machen Sie bitte Ihren Arzt darauf aufmerksam, da er diese Untersuchung dann nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen kann, sondern privat berechnen muss.