Sehr geehrte Patientin,
trotz dieser ausgesprochen schwierigen und herausfordernden Zeiten sind wir weiterhin für Sie da!
Alle Ultraschalltermine finden nach wie vor statt.
Um die Gesundheit der Schwangeren und unserer Mitarbeiter nicht zu gefährden, möchten wir Sie bitten, Folgendes zu respektieren.
- FFP2-Masken sind ab dem 7. Lebensjahr Pflicht für alle Patientinnen und Begleitpersonen in unseren Praxisräumen
- es ist derzeit eine Begleitpersonen erlaubt.
- eine Begleitperson (nicht aber z. B. Partner/-in und Kind)
- Erkrankt? Fühlen Sie sich krank (z.B. grippeähnliche Beschwerden), dann bitten wir Sie, den Termin per e-mail abzusagen und eine Telefonnummer unter der wir Sie erreichen können zu hinterlassen. Bitte betreten Sie nicht die Praxis! Sie bekommen in jedem Fall einen neuen Termin.
- Mundschutz: Unser Team trägt Nasen-Mund-Schutzmasken und bei entsprechenden Tätigkeiten Handschuhe, um Sie und sich selbst zu schützen. Daher bitten wir auch Sie, beim Betreten der Praxis einen Nasen-Mund-Schutz zu tragen.
(Maskenpflicht in Arztpraxen seit dem 7. Mai 2020 – Der Berliner Senat hat in der Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung (§ 2 Einhaltung von Hygieneregeln) vom 7. Mai 2020 mit aufgenommen, dass die Pflicht einer Mund-Nase-Bedeckung nun auch in Arztpraxen und anderen Einrichtungen der Gesundheitsfachberufe gilt, unter der Voraussetzung, dass die jeweilige medizinische Behandlung dem nicht entgegensteht.)
- Handschuhe: bitte tragen Sie in unserer Praxis keine Handschuhe, sondern waschen und desinfizieren Sie sich Ihre Hände bei uns.
Wir danken Ihnen im Namen unserer Patienten und Mitarbeiter für Ihr Verständnis.