In vielen Fälle sind die werdenden Mütter bei Überschreitung des errechneten Geburtstermins um die Gesundheit ihres Kindes besorgt. Dies ist in den meisten Fällen nicht gerechtfertigt. Bei einem normalen Schwangerschaftsverlauf darf auch sicher ein bis zwei Wochen nach dem Geburstetermin mit einleitenden Massnahmen gewartet werden.

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