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Regelmäßige gynäkologische Untersuchungen können helfen, Erkrankungen frühzeitig zu erkennen. Das Frauengesundheitsportal geht auf mögliche Ursachen von Erkrankungen ein, erläutert Untersuchungsmethoden, stellt Behandlungsmöglichkeiten vor und gibt Hinweise zur Vorbeugung von Erkrankungen. Zahlreiche Links zu weiterführenden Informationen runden das wissenschaftlich fundierte Angebot ab.

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91 Prozent der über 16-Jährigen mit mehr als einem Sexualpartner oder einer Sexualpartnerin in den letzten 12 Monaten geben an, immer, häufig oder gelegentlich Kondome zu benutzen. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Repräsentativbefragung „AIDS im öffentlichen Bewusstsein“, die die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) seit 1988 in regelmäßigen Abständen durchführt. Damals lag der Wert bei 54 Prozent, im Jahr 2000 bei 79 Prozent. Für die Repräsentativerhebung der BZgA wurden bundesweit 3.000 Menschen ab 16 Jahren im Zeitraum Oktober bis Dezember 2016 befragt.

Kondome sind nach wie vor der beste Schutz vor HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI). „Benutzt Kondome“ ist deshalb eine der zentralen Botschaften der neuen HIV/STI-Präventionskampagne der BZgA, die im letzten Jahr unter dem Namen LIEBESLEBEN die bis dahin aktuelle Kampagne „GIB AIDS KEINE CHANCE“ abgelöst hat. Um das Schutzverhalten in der Bevölkerung auf einem hohen Niveau zu halten, motiviert die BZgA ab sofort mit einer neuen Motivstaffel von LIEBESLEBEN zur Nutzung von Kondomen in sexuellen Risikosituationen.
Bei Symptomen zum Arzt
Die zweite zentrale Botschaft der neuen Motivstaffel heißt „Geht bei Symptomen für eine sexuell übertragbare Infektion zum Arzt“. Denn selbst wenn sich Menschen Gedanken machen, ob sie sich mit einer STI angesteckt haben könnten, gehen viele nicht zum Arzt. So haben von den 40 Prozent der Menschen mit mehreren Sexualpartnerinnen bzw. Sexualpartnern, die überlegten, ob sie sich angesteckt haben könnten, nur etwa 58 Prozent einen Arzt aufgesucht.

Hierzu erklärt Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Die Ergebnisse unserer repräsentativen Untersuchung zeigen, dass Menschen ermutigt werden müssen, über eine mögliche sexuell übertragbare Infektion mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin zu sprechen. Deshalb motiviert die BZgA mit den neuen Plakat- und Anzeigenmotiven zur Kondomnutzung und auch zum Arztbesuch bei Symptomen für eine STI. Denn sexuell übertragbare Infektionen bergen Risiken. So kann Unfruchtbarkeit eine mögliche Folge sein, wenn beispielsweise eine Chlamydien-Infektion unbehandelt bleibt.“

Die sechs neuen Motive knüpfen nahtlos an die kommunikativen Erfolge der ersten Motivstaffel von LIEBESLEBEN an. Dank deren hoher Reichweite gelang es der BZgA im Jahr 2016, 80 Prozent der Bevölkerung unter 30 Jahren mit den Botschaften der HIV/STI-Prävention zu erreichen und LIEBESLEBEN als neue Marke der HIV/STI-Prävention bekannt zu machen.

Mit einer gelungenen Mischung aus Humor und eingängiger Information sensibilisieren drei Plakatmotive die Bevölkerung zum Thema sexuell übertragbare Infektionen, während drei andere weiterhin als Schwerpunkt für die Kondomnutzung werben. Die neuen Motive sind seit Mitte Mai an über 65.000 Plakatflächen bundesweit zu sehen, welche vom Fachverband Außenwerbung (FAW) zur Verfügung gestellt werden. Unterstützt wird die HIV- und STI-Präventionskampagne der BZgA zudem vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV).

Weitere Informationen:
Der Kurzbericht „AIDS im öffentlichen Bewusstsein 2016“ steht zum Download bereit .

Weitere Informationen zur HIV/STI-Präventionskampagne der BZgA finden sich unter http://www.liebesleben.de und unter http://www.impfen-info.de

Quelle: Pressemitteilung BZgA

In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) wird Stellung zu kritischen Äusserungen in der Bertelsmann-Studie „Zusatzangebote in der Schwangerschaft“ bezogen.

Hier können Sie die ab dem 1.7.2014 gültige Münchner Nomenklatur III für die gynäkologische Zytodiagnostik der Zervix einsehen.

Das ca. 75% aller Frauen, die an Gebärmutterhals-Krebs erkranken, über 50 Jahre als sind, liegt daran, dass leider die Häufigkeit der Vorsorgeuntersuchung in diesem Alter deutlich nachlässt. Frauen sollten auch ohne Verhütung und Verhütungsbedarf regelmässig zur Vorsorgeuntersuchung gehen. Auch die Beschwerdefreiheit schliesst eine bösartige Veränderung im Bereich des Gebärmutterhalses nicht aus. Weiterlesen

Anfangs galt die Impfempfehlung und die Kostenübernahme der Krankenkassen bzgl. der HPV-Impfung für die jungen Frauen zw. 12 und 18 Jahren. Dann erweiterten die Karkenkasse die Kostenübernaheme auf die Frauen bis 25 Jahre. Hinzu war und ist jedoch die individuelle Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse notwendig.

Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte, empfiehlt auch die Impfung der Frauen nach dem 25. Lebensjahr. Diese Frauen würde durch die Impfung einen besseren Immunschutz erreichen können, als die Frauen, die durch die Infektion nur eine Immunität gegen das Virus erlangen, mit dem sie infiziert wurden.

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Oft wird diskutiert, ob das Mammographie-Sreening (Röntgenuntersuchung der Brust, alle zwei Jahre zwischen dem 50,. und dem 70. Lebensjahr)  sinnvoll, ausreichend oder sogar schädlich ist. Ob die Mamma-Sonographie (Ultraschalluntersuchung der Brust) besser ist oder ergänzend sein sollte.

Auf der 34. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Serologie in Berlin wurden die aktuellen Daten zusammengefasst und konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeitet.

Die Änderungen des Brustkrebs-Screenings müssten helfen, die Zahl der aggressiven und lebensbedrohlichen Krebserkrankungen zu senken, ohne durch die Entdeckung und Behandlung von wenig aggressiven Krebsvarianten Schaden anzurichten.

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Das bundesweite Hilfetelefon „Schwangere in Not“ wurde zum 1. Mai 2014 beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln eingerichtet.

Was bietet das Hilfetelefon Schwangere in Not?

Unter der Nummer 0800 40 40 020 bietet es anonym, kostenfrei und rund um die Uhr Hilfe und Unterstützung. Die Einrichtung und der Betrieb des Hilfetelefons erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt.

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Neben den umfassenden Untersuchungen, die durch die Mutterschafts-Richtlinien festgelegt sind und von den gesetzlichen sowie den privaten Krankenkassen übernommen werden, gibt es eine Reihe von zusätzlichen Untersuchungen. Ein Teil dieser zusätzlichen Untersuchungen können im Einzelfall sinnvoll sein, werden aber nicht durch die Krankenversicherungen abgedeckt. Dazu gehören zum Beispiel Toxoplasmose, Parvo-Virus-B19 und CMV (Zytomegalie-Virus).

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