Durch die Feindiagnostik können strukturelle Fehlbildungen oder Schäden des ungeborenen Kindes dargestellt und beschrieben werden. Normalerweise wird diese Untersuchung in der 20. bis 22. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Es ist jedoch in einzelnen Fällen angebracht, diese Untersuchung vorzuziehen. Bereits zum Zeitpunkt des Erst-Trimester-Screenings lassen sich zahlreiche Strukturen beurteilen. Auch nach der 22. Schwangerschaftswoche ist diese Untersuchung durchführbar.
Zu den Organen bzw. Organstrukturen, die im Rahmen der Feindiagnostik untersucht werden, gehören unter anderem das Gesicht, die Gehirnstrukturen, der Kopf, die Wirbelsäule, die Arme und Beine, Hände und Füße, der Bauch, die Bauchwand, das Zwerchfell, der Magen-Darm-Trakt, Nieren und die ableitenden Harnwege, das Herz und das Geschlecht des Fetus. Zusätzlich werden die Blutflussmuster der Nabelschnurarterie und der Gebärmutterarterien routinemäßig dargestellt sowie die Fruchtwassermenge und die Plazentalage beurteilt.
Auch bei guter Gerätequalität, größter Sorgfalt und Erfahrung des Untersuchers kann nicht erwartet werden, daß zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft alle Fehlbildungen und Veränderungen darstellbar sind. Es ist möglich, daß kleinere Defekte nicht erkannt werden können. So zum Beispiel ein kleines Loch in der Herzscheidewand, kleinere Defekte im Bereich der Wirbelsäule oder Finger- und Zehenmissbildungen. Auch kann die Beurteilbarkeit des ungeborenen Kindes durch ungünstige Untersuchungsbedingungen (ungünstige Lage des Fetus, wenig Fruchtwasser, Mehrlinge, adipöse Bauchdecke der Mutter) erschwert werden.