Vor einer geplanten Schwangerschaft sollte über die Möglichkeit und Notwendigkeit der Impfungen gesprochen werden, da es Infektionen wie z. B. Röten gibt, die während einer Schwangerschaft möglicherweise zu einer schweren Schädigung des Feten führen können. Es sollten möglichst alle gewünschten Impfungen vor dem Eintritt der Schwangerschaft durchgeführt werden.

Grundsätzlich sollte im ersten Drittel der Schwangerschaft überhaupt nicht geimpft werden.

Während der gesamten Schwangerschaft darf nicht gegen folgende Krankheiten geimpft werden:

  • Influenza
  • Masern
  • Mumps
  • Röten
  • Tuberkulose
  • Varizellen (Windpocken)

 

Nach dem ersten Drittel der Schwangerschaft kann gegebenenfalls gegen die hier aufgeführten Krankheiten geimpft werden:

  • Diphtherie
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)

 

Besteht kein ausreichender Impfschutz und kommt es während der Schwangerschaft zum Kontakt mit z. B. an Röteln oder Windpocken erkrankten Personen, besteht noch die Möglichkeit der Gabe von Immunglobulinen, um das Infektionsrisiko zu minimieren.

Der Impfkalender orientiert sich an den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO).