Am 8. August 2023 ist die erste Mutterschutzregel des Ausschusses für Mutterschutz (AfMu) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) erschienen. Diese soll Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei unterstützen, die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und Schwangere wie Stillende bestmöglich zu schützen.

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